Verfolgung jüdischer Pathologen im Dritten Reich

Forschungsprojekt des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH. Zwei Drittel entschlossen sich zur Emigration.
Rund 90 Prozent der Pathologen wurden aufgrund ihrer jüdischen Abstammung im Dritten Reich verfolgt. Dies ist Ergebnis eines Forschungsprojektes von Professor Dominik Groß vom Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen und Team. Erstmals wurde in diesem Projekt die Personengruppe innerhalb der Medizin genauer betrachtet, Entrechtung, Vertreibung und Verfolgung systematisch untersucht – sowohl in der Zeitphase 1933 bis 1945 als auch in der Nachkriegszeit. Insgesamt konnten 89 entrechtete Pathologen ermittelt und in die Studie einbezogen werden. Grundlage waren Primärquellen aus zahlreichen Archiven sowie eine systematische Reanalyse der publizierten Sekundärliteratur zur Geschichte der NS-Medizin.

Zwei Drittel der untersuchten Pathologen entschlossen sich nachweislich zur Emigration; 24 Personen verblieben im Heimatland; fünf von ihnen verstarben in Konzentrationslagern, zwei weitere entschlossen sich zum Suizid. Damit fanden mindestens sieben Personen einen gewaltsamen Tod, der im Zusammenhang mit der NS-Diktatur stand. Während sich die meisten der untersuchten Pathologen im Zielland beruflich etablieren konnten, zeigten sie nach 1945 kaum eine Neigung zur Remigration. Gründe hierfür waren mangelnde Karriereoptionen im Heimatland, eine fehlende Willkommenskultur der dortigen Kollegen und Universitäten sowie negative und zum Teil stigmatisierende Erfahrungen einzelner Pathologen in den Berufungs- und „Wiedergutmachungsverfahren“ in der Bundesrepublik Deutschland. „Dagegen wurden ihnen – vor allem in den letzten Jahrzehnten und zum Teil erst posthum – in Deutschland und Österreich vermehrt immaterielle Würdigungen zuteil. Auch wenn diese Ehrungen keine Wiedergutmachung mehr leisten konnten, sind sie doch Zeichen eines schleichenden Bewusstseinswandels“, erläutert Groß.

In einem zweiten Projekt standen die Deutschen Gesellschaft für Pathologie DGP (bis 1945: DPG) und ihre Repräsentanten im Fokus der Untersuchungen. Zum Ersten interessierte, wie die DPG/DGP im Dritten Reich und nach 1945 mit den entrechteten Kollegen beziehungsweise Mitgliedern umgingen, und zum Zweiten galt es zu klären, welche politische Rolle ihre Vorstände im Dritten Reich spielten.

„Was den Umgang der Gesellschaft mit den entrechteten – jüdischen und/oder politisch anders denkenden – Kollegen beziehungsweise Mitgliedern im Dritten Reich angeht, so lässt sich für das Jahr 1933 ein radikaler Politikwechsel nachweisen: Zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten fungierte der jüdische Pathologe Gotthold Herxheimer als Vorsitzender der DPG; er war vor der Machtergreifung im April 1931 gewählt worden. Herxheimers erzwungenem Rücktritt 1933 folgte die Gleichschaltung der Gesellschaft; seit 1934 standen alle Wahlen und Beschlüsse der Gesellschaft unter dem Vorbehalt des NS-Regimes“, berichtet Groß.

Insgesamt konnten 59 Personen ausgemacht werden, welche im Dritten Reich als Arzt beziehungswiese Pathologe tätig waren oder wurden und vor 1933, zwischen 1933 und 1945 oder nach 1945 ein führendes Amt in der DGP (Vorsitzende, Jahrespräsidenten, Beisitzer). Der 1933 abgesetzte Herxheimer war der einzige DGP-Vorsitzende jüdischer Herkunft.

Bei 47 der übrigen 58 DGP-Repräsentanten konnte quellenkundlich verbindlich geklärt werden, ob sie Parteimitglieder waren oder nicht: 30 dieser 47 Pathologen gehörten demnach nachweislich der Partei an, die übrigen 17 waren ebenso sicher kein Parteimitglied. Dies entspräche einer NSDAP-Quote von 64 Prozent. „Erwähnenswert ist insbesondere, dass die große Mehrheit der NSDAP-Mitglieder erst in der Bundesrepublik Deutschland zu DGP-Präsidenten ernannt wurden“, berichtet der Aachener Experte. Mit anderen Worten: eine frühere NSDAP-Mitgliedschaft war offenkundig kein maßgebliches Kriterium und demnach auch kein Hindernis für eine Präsidentschaft. Auffällig ist auch, dass DGP-Verantwortliche noch im Nachkriegsdeutschland die Wiedergutmachungsansprüche emigrierter jüdischer Kollegen konterkarierten, so Groß weiter.

Die Ergebnisse werden im Rahmen der Jahrestagung der DGP am 13. Juni 2019 in Frankfurt vorgestellt.